Entwicklungsdiagnostik im Überblick

Der Kinderarzt begutachtet im Rahmen der Kontrollen Ihres Kindes die sogenannten Grenzsteine der Entwicklung. Das sind Entwicklungsziele, die zwischen 90-95% der gesunden Kinder desselben Alters erreichen.

Wird so ein Entwicklungsziel nicht rechtzeitig erreicht, wird in einem zweiten Schritt nach einer möglichen Ursache für die Auffälligkeit gesucht und Fördermaßnahmen eingeleitet.

Wann ist eine Entwicklungsdiagnostik möglich?

Entwicklungsdiagnostik ist in jedem Alter der kindlichen Entwicklung möglich. Es werden die Körpermotorik (spontane ungezielte und gezielte Bewegungen), die Sprachentwicklung, die kognitive Entwicklung, die Entwicklung der sozialen Kompetenzen, die Entwicklung der emotionalen Kompetenzen, die Ich-Entwicklung und die Entwicklung zur Selbstständigkeit beurteilt.

Was sind kognitive Fähigkeiten?

Kognitive Fähigkeiten bezeichnen das Vermögen von Menschen, Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten. Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Vorstellungskraft, aber auch Erinnerung, Lernen, Problemlösung und Kreativität zählen dazu. 

Welche Instrumente gibt es in der Entwicklungsdiagnostik?

Die Fertigkeiten und Fähigkeiten können mit Hilfe der Grenzsteinbögen orientierend erfasst werden.

Diese liefern wichtige Informationen über den Stand der Entwicklung des Kindes. Auf dieser Grundlage können bei möglichen Auffälligkeiten weitere Schritte einer Abklärung eingeleitet werden und individuell abgestimmte Förderungsschritte gesetzt werden.

Kann die kindliche Entwicklung positiv beeinflusst werden?

Ja. Mit geeigneter Unterstützung können wir Entwicklungsauffälligkeiten wirksam begegnen. Wichtig ist, Förderungen möglichst früh einzuleiten. In diesem Fall sind die Chancen besonders gut, sich mit Auffälligkeiten zu befassen noch bevor sie sich verfestigen oder auf andere Entwicklungsbereiche des Kindes auswirken.

Wann ist ein Besuch beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin ratsam?

Bei Krankheitsanzeichen, (vermuteten) Entwicklungsstörungen oder sonstigen Auffälligkeiten, die Sie an Ihrem Kind wahrnehmen. Unsere KinderärztInnen sind beraten Sie darüber hinaus gerne bei allen auftretenden Fragen, etwa rund um Ernährung, dem Stillen oder Impfen.

Was muss ich zur Untersuchung meines Kindes mitbringen?

Auf jeden Fall sollten Sie Ihre e-card beim Besuch der Kinderärztin/des Kinderarztes mitnehmen, bei Babys und Kleinkindern zusätzlich auch den Mutter-Kind-Pass sowie den Impfpass. Auch das Mitbringen von Vorbefunden, falls vorhanden, ist sinnvoll. Wenn Sie mit Ihrem Kind zur Impfberatung kommen, nehmen Sie bitte auch den Impfpass des Kindes mit.

Was tun wir?

Wir führen Vorsorgeuntersuchungen (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Sportatteste, sonstige Vorsorgeuntersuchungen), Impfungen, sowie genaue Abklärungen akuter und chronischer Krankheiten durch. Wir leiten Therapien entsprechend den medizinischen Standards angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse unserer PatientInnen ein.

Warum zum Kinderarzt/zur Kinderärztin?

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, auf ihren jeweiligen Entwicklungsstand einzugehen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern etwas ganz Besonderes. Auch deshalb ist die Kinder- und Jugendheilkunde das Sonderfach mit den meisten anerkannten Spezialisierungen.

Wie kann ich mein Kind auf den Besuch beim Kinderarzt/der Kinderärztin vorbereiten?

Eine positive Einstellung des Kindes ist die Grundlage für einen entspannten Besuch. Versuchen Sie, Ängste erst gar nicht aufkommen zu lassen und ein positives Bild der Ärztin/des Arztes zu vermitteln. Unsere KinderärztInnen sind nicht nur fachlich Profis – sie werden auch einfühlsam auf Ihr Kind eingehen.

Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für KinderärztInnen?

Ja. Auch für den Kinderarzt/die Kinderärztin gilt die Verschwiegenheitspflicht. Im Ärztegesetz heißt es dazu: „Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."

Wie hoch sind die Kosten für eine Untersuchung?

Wir haben keine Kassenverträge. Unterschiedliche gesetzliche Sozialversicherungen refundieren jedoch meist einen Teilbetrag – gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter.

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