Der Mutter-Kind-Pass im Überblick

Das Mutter-Kind-Pass-Programm umfasst wichtige ärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum fünften Lebensjahr des Kindes. Sie dienen der Früherkennung von Krankheiten sowie der Überprüfung des Entwicklungsstandes des Kindes. Der Mutter-Kind-Pass (MKP) sichert so die gesundheitliche Vorsorge für Mutter und Kind.

Untersuchungen während der Schwangerschaft

Sie stellen sicher, dass es Schwangeren und dem ungeborenen Kind gut geht. Risikofaktoren können frühzeitig erkannt und gegebenenfalls rasch behandelt werden.

Die erste Untersuchung (bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche)

Die medizinische Vorgeschichte der Schwangeren wird besprochen, um daraus auf ein mögliches Gesundheitsrisiko für Mutter und Kind schließen zu können. Außerdem erfolgen eine gynäkologische Untersuchung inklusive eines Ultraschalls zwischen der achten bis 12. Schwangerschaftswoche zur Beurteilung des Embryos sowie eine Blutuntersuchung bis zur 16. Schwangerschaftswoche: Blutgruppe und Rhesusfaktor, eventuell vorhandene Blutgruppenantikörper, Röteln-Impfschutz (Antikörper), Toxoplasmose-Antikörper, Lues-Diagnostik (=Syphilis) (TPHA), HIV, Schilddrüsenhormone sowie das Blutbild werden bestimmt.

Die zweite Untersuchung (17. bis 20. Schwangerschaftswoche)

Die zweite Untersuchung umfasst eine weitere gynäkologische Untersuchung (inkl. Ultraschall des Fötus) und auf Wunsch bzw. bei Bedarf eine detaillierte Ultraschalluntersuchung („Organscreening“ in der 20. bis 22. Schwangerschaftswoche) des ungeborenen Kindes. Im selben Zeitfenster soll eine interne Untersuchung der Mutter stattfinden, um deren Gesundheitszustand zu beurteilen.
Diese interne Untersuchung kann von unseren AllgemeinmedizinerInnen durchgeführt werden.

Die dritte Untersuchung (25. bis 28. Schwangerschaftswoche)

Es erfolgt eine weitere gynäkologische Untersuchung und es werden mütterliche und kindliche Risikofaktoren erhoben.
Es wird ein Blutbild gemacht und mit Hilfe eines Glukose-Toleranztests das Vorliegen eines Schwangerschaftsdiabetes abgeklärt.

Die vierte Untersuchung (30. bis 34. Schwangerschaftswoche)

Es findet eine gynäkologische Untersuchung inklusive einer weiteren Ultraschalluntersuchung u.a. zur Beurteilung der Lage des Kindes statt.
Im selben Zeitfenster soll eine zweite Laboruntersuchung durchgeführt werden.

Die fünfte Untersuchung (35. bis 38. SSW)

Dies ist die letzte im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebene Untersuchung vor der Geburt und ist in Bezug auf das Vorgehen ähnlich der vierten Untersuchung. Besonderes Augenmerk wird auf eine eventuelle Infektion mit Pilzen, Viren oder Bakterien gelegt, um eine solche noch rechtzeitig behandeln zu können.

Wer führt die Untersuchungen während der Schwangerschaft durch?

Die gynäkologischen Untersuchungen müssen durch eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe erfolgen. Die interne Untersuchung (17. bis 20. Schwangerschaftswoche) kann von unseren AllgemeinmedizinerInnen durchgeführt werden. Dabei wird eine genaue Vorgeschichte erhoben, um Risikofaktoren zu erkennen. Es erfolgt eine genaue körperliche Untersuchung inklusive Blutdruckmessung. Das Blut für die Laboruntersuchungen in der 25. bis 28. Schwangerschaftswoche kann von unseren AllgemeinmedizinerInnen abgenommen werden. Ebenso kann in unserm Ambulatorium der orale Glukose-Toleranztest durchgeführt werden.

Untersuchungen des Kindes

Untersuchung des Neugeborenen in der ersten Lebenswoche

Diese Untersuchung erfolgt noch meist direkt in der Geburtsklinik. Bei einer ambulanten Geburt bzw. bei einer Haus-Geburt kann die kinderärztliche Untersuchung auch im niedergelassenen Bereich – also von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND – durchgeführt werden.

Der Säugling wird erstmals kinderinternistisch begutachtet. Eine Blutabnahme für das Neugeborenen-Screening wird nach Fersenstich entnommen. Es können so eine Reihe von Stoffwechselerkrankungen, zwei endokrinologische Erkrankungen und die Cystische Fibrose diagnostiziert und frühzeitig behandelt werden. Ein Hörscreening wird noch in der Geburtsklinik oder im niedergelassenen Bereich beim Facharzt für Hals-Nasen-Ohren (in unserem Zentrum bei Dr. Wimmer nach Terminvereinbarung) durchgeführt.
Das Baby erhält zweimalig 2 mg Vitamin K, um einer Vitamin K-Mangelblutung insbesondere einer Gehirnblutung vorzubeugen.

Die zweite Untersuchung

In der vierten bis siebenten Lebenswoche wird erneut eine kinderärztliche Untersuchung durchgeführt. Es erfolgt eine Beratung zu sämtlichen Themen, die Sie beschäftigen bzw. die wichtig sind (Stillberatung, Beratung zum Schlafen, SIDS (plötzlicher Kindstod)-Aufklärung usw.). Weiters wird erneut Vitamin K verabreicht. Sie werden zudem über jene Impfungen informiert, die im Impfplan empfohlen werden. Die Entscheidung, ob das Kind geimpft werden soll, liegt bei Ihnen. Dazu kommt eine orthopädische Untersuchung inklusive einer zweiten Hüft-Ultraschall-Untersuchung.

Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden. Die Hüft-Ultraschall-Untersuchung (Hüftsonographie) kann bei Dr. Heuberer (Kassenorthopäde bei am selben Standort ) erfolgen.

Die dritte Untersuchung

In dieser zwischen dem dritten und fünften Lebensmonat durchgeführten Untersuchung wird das Baby abermals gewogen, gemessen und komplett durchuntersucht. Es wird die Entwicklung des Kindes, sowie Koordination und Haltung geprüft.
Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden.

Die vierte Untersuchung

Diese sollte zwischen dem siebenten und neunten Lebensmonat erfolgen. Das Baby wird gewogen, gemessen und komplett untersucht sowie die Entwicklung des Säuglings überprüft. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereichs. Hier steht das Hör-Vermögen im Mittelpunkt: der Arzt oder die Ärztin prüft, wie das Kind auf Geräusche reagiert. Diese Untersuchungen können von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden, bei Bedarf kann unser HNO-Facharzt Dr. Wimmer hinzugezogen werden.

Die fünfte Untersuchung

Zwischen dem zehnten und 14. Lebensmonat wird das Kind gewogen, gemessen und komplett untersucht sowie die Entwicklung des Säuglings überprüft, insbesondere die sprachliche und (fein-)motorischen Fähigkeiten.

Weiters wird eine Augenuntersuchung durchgeführt, um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird nach familiären Risikofaktoren wie Sehstörungen, Schielen oder Blindheit fragen und der Augenbereich wird genau untersucht. Diese Untersuchungen (inklusive der Augenuntersuchung) können von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden, bei Bedarf kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Augenheilkunde hinzugezogen werden.

Die sechste Untersuchung

Zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat wird die Entwicklung ihres Kindes anhand eines standardisierten Fragebogens und durch eine genaue körperliche Untersuchung überprüft. Dazu gehört die Überprüfung des Körperwachstums anhand der Messung von Körpergewicht, Größe und Kopfumfang. Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden.

In diesem Zeitraum erfolgt auch die zweite Augenuntersuchung, die von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Augenheilkunde vorgenommen werden muss.

Die siebente Untersuchung

Zwischen dem 34. und 38. Lebensmonat wird die Entwicklung des Kindes anhand eines standardisierten Fragebogens und durch eine genaue körperliche Untersuchung überprüft. Dazu gehört die Überprüfung des Körperwachstums anhand der Messung von Körpergewicht, Größe und Kopfumfang. Weiters wird der Blutdruck des Kindes gemessen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kontrolliert auch den Zustand der Zähne und im gegebenen Fall wird an eine Fachärztin oder einen Facharzt überwiesen.
Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden.

Die achte Untersuchung

Der passende Zeitraum für diese Untersuchung liegt zwischen dem 46. und 50. Lebensmonat, das Kind ist demnach etwa vier Jahre alt. Der Arzt oder die Ärztin wird sich über Ihre Beobachtungen erkundigen und darüber, ob Ihnen Besonderheiten auffallen. Die geistige und körperliche Entwicklung des Kindes, aber auch Beweglichkeit, Geschicklichkeit und Sprachvermögen stehen im Mittelpunkt. Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden.

Die neunte Untersuchung

Die letzte Mutter-Kind-Pass-Untersuchung erfolgt zwischen dem 58. und 62. Lebensmonat des Kindes, also rund um den fünften Geburtstag des Kindes. Es wird die Entwicklung des Kindes anhand eines standardisierten Fragebogens und durch eine genaue körperliche Untersuchung überprüft. Dazu gehört die Überprüfung des Körperwachstums anhand der Messung von Körpergewicht, Größe und Kopfumfang.

Das Kind steht kurz vor der Einschulung und die Untersuchung bietet die Gelegenheit, Entwicklungsbereiche zu erkennen, wo das Kind noch Unterstützung braucht (Sprache, Fein- bzw. Grobmotorik). Mögliche Fördermaßnahmen können besprochen werden, damit das Kind später ohne Überforderung am Schulunterricht teilnehmen kann. Diese Untersuchung kann von unseren KinderärztInnen im TEAM GESUND durchgeführt werden.

Die HNO-Untersuchung im siebten bis neunten Lebensmonat, sowie die Augenuntersuchung im zehnten bis 14. Lebensmonat erfolgen ebenfalls durch unsere KinderärztInnen.
Nur das Hörscreening in der ersten Lebenswoche, sowie die Augenuntersuchung zum zweiten Geburtstag müssen bei den entsprechenden Fachärzten durchgeführt werden.

Wie vereinbare ich einen Termin für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen?

Ein Termin kann online auf unserer Website bzw. durch telefonische Kontaktaufnahme vereinbart werden. Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden von jeder unserer KinderfachärztInnen durchgeführt.

Wie hoch sind die Kosten für eine Mutter-Kind-Pass-Untersuchung?

Wir haben keine Kassenverträge. Unterschiedliche gesetzliche Sozialversicherungen refundieren jedoch einen Teilbetrag (80% des Kassentarifs) – gerne informieren wir Sie diesbezüglich. Eine Zusatzversicherung für Ihr Kind würde die restlichen Kosten nach Refundierung durch die Krankenkassa übernehmen.

Was muss ich zur Untersuchung meines Kindes mitbringen?

Im Fall von Vorerkrankungen, nehmen Sie bitte die vorliegenden Befunde mit. Weiters benötigen Sie den Mutter-Kind- bzw. Impf-Pass. Während der Coronavirus-Pandemie dürfen wir kaum Spielsachen zur Verfügung stellen. Sie können ein kleines Spielzeug oder das Lieblingskuscheltier Ihres Kindes von zu Hause mitbringen. Bei Säuglingen wären eventuell ein Schnuller oder ein Fläschchen mit Nahrung oder Wasser hilfreich.

Werden im Ausland durchgeführte Untersuchungen anerkannt?

Ja. Falls die Untersuchungen nicht in den Mutter-Kind-Pass eingetragen wurden, reicht als Nachweis der Durchführung der ärztliche Befund.

Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?

Jede Person mit Wohnsitz in Österreich, unabhängig von Berufstätigkeit oder Pflichtversicherung.

Wann ist ein Besuch beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin ratsam?

Bei Krankheitsanzeichen, (vermuteten) Entwicklungsstörungen oder sonstigen Auffälligkeiten, die Sie an Ihrem Kind wahrnehmen. Unsere KinderärztInnen sind beraten Sie darüber hinaus gerne bei allen auftretenden Fragen, etwa rund um Ernährung, dem Stillen oder Impfen.

Was muss ich zur Untersuchung meines Kindes mitbringen?

Auf jeden Fall sollten Sie Ihre e-card beim Besuch der Kinderärztin/des Kinderarztes mitnehmen, bei Babys und Kleinkindern zusätzlich auch den Mutter-Kind-Pass sowie den Impfpass. Auch das Mitbringen von Vorbefunden, falls vorhanden, ist sinnvoll. Wenn Sie mit Ihrem Kind zur Impfberatung kommen, nehmen Sie bitte auch den Impfpass des Kindes mit.

Was tun wir?

Wir führen Vorsorgeuntersuchungen (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Sportatteste, sonstige Vorsorgeuntersuchungen), Impfungen, sowie genaue Abklärungen akuter und chronischer Krankheiten durch. Wir leiten Therapien entsprechend den medizinischen Standards angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse unserer PatientInnen ein.

Warum zum Kinderarzt/zur Kinderärztin?

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, auf ihren jeweiligen Entwicklungsstand einzugehen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern etwas ganz Besonderes. Auch deshalb ist die Kinder- und Jugendheilkunde das Sonderfach mit den meisten anerkannten Spezialisierungen.

Wie kann ich mein Kind auf den Besuch beim Kinderarzt/der Kinderärztin vorbereiten?

Eine positive Einstellung des Kindes ist die Grundlage für einen entspannten Besuch. Versuchen Sie, Ängste erst gar nicht aufkommen zu lassen und ein positives Bild der Ärztin/des Arztes zu vermitteln. Unsere KinderärztInnen sind nicht nur fachlich Profis – sie werden auch einfühlsam auf Ihr Kind eingehen.

Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für KinderärztInnen?

Ja. Auch für den Kinderarzt/die Kinderärztin gilt die Verschwiegenheitspflicht. Im Ärztegesetz heißt es dazu: „Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."

Wie hoch sind die Kosten für eine Untersuchung?

Wir haben keine Kassenverträge. Unterschiedliche gesetzliche Sozialversicherungen refundieren jedoch meist einen Teilbetrag – gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter.

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