Schlafberatung im Überblick

Erholsamer Schlaf ist für alle Menschen wichtig, ganz besonders gilt das für die gesunde Entwicklung von Kleinkindern und Babys. Schläft das Kind nicht gut, hat es Probleme beim Einschlafen oder unruhige Phasen bzw. längere Schreiphasen betrifft das auch die Eltern sehr stark. Sie sind oft müde und erschöpft und fragen sich, ob dem Kind etwas fehlt oder ob Sie alles richtig machen. In der Schlafberatung geht es darum die Schlafsituation zu entspannen und schrittweise eine nachhaltige Verbesserung zu erreichen.

Was wird gemacht?

Die Schlafberatung beginnt mit einem ausführlichen Gespräch über die bisherige Entwicklung und die Gewohnheiten Ihres Kindes um das Schlafproblem und dessen mögliche Ursachen besser zu verstehen. Danach erfolgt die gemeinsame Entwicklung einer entsprechenden Strategie um die Situation zu verbessern. Individuelle Beratung und Begleitung sind dabei selbstverständlich. Wir unterstützen Sie, die vereinbarten Schritte in die Praxis umzusetzen.

Wann ist Schlafberatung sinnvoll?

Sobald Ihr Baby oder Kleinkind über einen längeren Zeitraum Probleme mit dem Ein- oder Durchschlafen hat, Sie damit nicht zurechtkommen, müde und erschöpft sind, ist es sinnvoll sich Unterstützung durch eine entsprechende Beratung einzuholen.

Wie kann der kindliche Schlaf positiv beeinflusst werden?

Schlaf ist ein komplexer Vorgang und von vielen Einflussfaktoren bestimmt. Es ist daher entscheidend, die individuelle Situation zu besprechen, auf die Persönlichkeit des Kindes einzugehen und die jeweiligen Begleitumstände zu beachten. Die Auslöser für Schlafprobleme bei Kindern und Babys sind vielfältig, trotzdem können bereits kleine Veränderungen zu deutlicher Erleichterung führen.

  • Durchschlafprobleme
  • Einschlafstörung
  • Unruhe
  • Häufiges Schreien
  • Gestörter Tag-Nacht-Rhythmus

Wann ist ein Besuch beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin ratsam?

Bei Krankheitsanzeichen, (vermuteten) Entwicklungsstörungen oder sonstigen Auffälligkeiten, die Sie an Ihrem Kind wahrnehmen. Unsere KinderärztInnen sind beraten Sie darüber hinaus gerne bei allen auftretenden Fragen, etwa rund um Ernährung, dem Stillen oder Impfen.

Was muss ich zur Untersuchung meines Kindes mitbringen?

Auf jeden Fall sollten Sie Ihre e-card beim Besuch der Kinderärztin/des Kinderarztes mitnehmen, bei Babys und Kleinkindern zusätzlich auch den Mutter-Kind-Pass sowie den Impfpass. Auch das Mitbringen von Vorbefunden, falls vorhanden, ist sinnvoll. Wenn Sie mit Ihrem Kind zur Impfberatung kommen, nehmen Sie bitte auch den Impfpass des Kindes mit.

Was tun wir?

Wir führen Vorsorgeuntersuchungen (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Sportatteste, sonstige Vorsorgeuntersuchungen), Impfungen, sowie genaue Abklärungen akuter und chronischer Krankheiten durch. Wir leiten Therapien entsprechend den medizinischen Standards angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse unserer PatientInnen ein.

Warum zum Kinderarzt/zur Kinderärztin?

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, auf ihren jeweiligen Entwicklungsstand einzugehen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern etwas ganz Besonderes. Auch deshalb ist die Kinder- und Jugendheilkunde das Sonderfach mit den meisten anerkannten Spezialisierungen.

Wie kann ich mein Kind auf den Besuch beim Kinderarzt/der Kinderärztin vorbereiten?

Eine positive Einstellung des Kindes ist die Grundlage für einen entspannten Besuch. Versuchen Sie, Ängste erst gar nicht aufkommen zu lassen und ein positives Bild der Ärztin/des Arztes zu vermitteln. Unsere KinderärztInnen sind nicht nur fachlich Profis – sie werden auch einfühlsam auf Ihr Kind eingehen.

Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für KinderärztInnen?

Ja. Auch für den Kinderarzt/die Kinderärztin gilt die Verschwiegenheitspflicht. Im Ärztegesetz heißt es dazu: „Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."

Wie hoch sind die Kosten für eine Untersuchung?

Wir haben keine Kassenverträge. Unterschiedliche gesetzliche Sozialversicherungen refundieren jedoch meist einen Teilbetrag – gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter.

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