Das Sportattest / die Sportfreigabe für Kinder und Jugendliche im Überblick

Sport spielt eine wichtige Rolle in der Gesunderhaltung des Körpers und der Seele.
Ein Sportattest überprüft den aktuellen Gesundheitszustand des jungen Sportlers und dient dazu, eine mögliche gesundheitliche Beeinträchtigung aufzudecken. Es gilt als Bestätigung das ihr Kind an sämtlichen geplanten sportlichen Aktivitäten teilnehmen kann. Wenn Ihr Kind / Jugendlicher in einem Sportverein Leistungssport betreibt oder in einem Fitness-Studio Ausdauer- oder Krafttrainings absolviert, ist es ratsam und zum Teil auch Vorschrift, diesen gesundheitlichen Check zu absolvieren. Untersuchungen haben gezeigt, dass Sportmedizinische Begutachtungen das Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigung beim/durch Sport minimieren können.

Sportattest zur Befreiung vom Sportunterricht

Die große Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen kann aus medizinischer Sicht uneingeschränkt am Turn- oder Sportunterricht teilnehmen. Wenn jedoch akute oder chronische Erkrankungen bzw. Verletzungen vorliegen, sind Einschränkungen erforderlich. Damit Ihrem Kind die Stunden, die es nicht am Sportunterricht teilnimmt nicht als unentschuldigte Fehlstunden angerechnet werden, ist die Vorlage eines Sportattests erforderlich. Es stellt auch klar, ob Ihr Kind nur an bestimmten Sportstunden wie etwa dem Schwimmunterricht nicht teilnehmen kann, oder generell vom Turnunterricht befreit ist.

Sportfreigabe für Freizeitsport

Auch wenn Sie daran denken, Ihr Kind bei einem Sportverein anzumelden, ist eine ärztliche Bescheinigung nützlich. Sie informiert über dessen aktuellen Gesundheitszustand und unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob eine bestimmte Sportart für Ihr Kind geeignet ist. Das Attest ermöglicht es darüber hinaus dem Sportverein, die Gesundheitsversorgung Ihres Kindes bestmöglich sicherzustellen, falls eine Behandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich werden sollte.

Was wird bei der Untersuchung für das Sportattest/die Sportfreigabe gemacht?

Es gibt derzeit in Österreich keine einheitlichen Richtlinien, was eine Sportfreigabe beinhalten soll. In unserer Ordination werden folgende Punkte bzw. Untersuchungen im Rahmen der Sportfreigabe erhoben bzw. durchgeführt:

Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird zunächst ein ausführliches Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind führen. Es werden Fragen zum Gesundheitszustand, zu möglichen Beschwerden oder Vorerkrankungen gestellt, sowie nach Erkrankungen in der Familie gefragt.
Danach wird ihr Kind sorgfältig körperlich untersucht – hier wird ein besonderes Augenmerk auf den Bewegungsapparat gelegt.
Weiters wird ein  Ruhe-EKG  geschrieben sowie eine Blutdruckmessung durchgeführt.  

Es empfiehlt sich zusätzlich einen Herzultraschall zur Erkennung etwaiger Herzkrankheiten (wie Verdickungen oder Ausweitungen der Herzmuskulatur, Erweiterungen der Hauptschlagader, Veränderungen der Herzklappen) durchführen zu lassen.

Bei Hinweisen auf angeborene oder erworbene Herzrhythmusstörungen ist auch die Durchführung eines Langzeit-EKGs möglich. Auch eine Blutabnahme kann bei Notwendigkeit vor Ort durchgeführt werden.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Ein Termin kann online auf unserer Website bzw. durch telefonische Kontaktaufnahme vereinbart werden. Die Ausstellung von Sportattesten und Sportfreigaben werden von jeder unserer KinderfachärztInnen durchgeführt.

Wann ist ein Besuch beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin ratsam?

Bei Krankheitsanzeichen, (vermuteten) Entwicklungsstörungen oder sonstigen Auffälligkeiten, die Sie an Ihrem Kind wahrnehmen. Unsere KinderärztInnen sind beraten Sie darüber hinaus gerne bei allen auftretenden Fragen, etwa rund um Ernährung, dem Stillen oder Impfen.

Was muss ich zur Untersuchung meines Kindes mitbringen?

Auf jeden Fall sollten Sie Ihre e-card beim Besuch der Kinderärztin/des Kinderarztes mitnehmen, bei Babys und Kleinkindern zusätzlich auch den Mutter-Kind-Pass sowie den Impfpass. Auch das Mitbringen von Vorbefunden, falls vorhanden, ist sinnvoll. Wenn Sie mit Ihrem Kind zur Impfberatung kommen, nehmen Sie bitte auch den Impfpass des Kindes mit.

Was tun wir?

Wir führen Vorsorgeuntersuchungen (Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Sportatteste, sonstige Vorsorgeuntersuchungen), Impfungen, sowie genaue Abklärungen akuter und chronischer Krankheiten durch. Wir leiten Therapien entsprechend den medizinischen Standards angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse unserer PatientInnen ein.

Warum zum Kinderarzt/zur Kinderärztin?

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, auf ihren jeweiligen Entwicklungsstand einzugehen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern etwas ganz Besonderes. Auch deshalb ist die Kinder- und Jugendheilkunde das Sonderfach mit den meisten anerkannten Spezialisierungen.

Wie kann ich mein Kind auf den Besuch beim Kinderarzt/der Kinderärztin vorbereiten?

Eine positive Einstellung des Kindes ist die Grundlage für einen entspannten Besuch. Versuchen Sie, Ängste erst gar nicht aufkommen zu lassen und ein positives Bild der Ärztin/des Arztes zu vermitteln. Unsere KinderärztInnen sind nicht nur fachlich Profis – sie werden auch einfühlsam auf Ihr Kind eingehen.

Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für KinderärztInnen?

Ja. Auch für den Kinderarzt/die Kinderärztin gilt die Verschwiegenheitspflicht. Im Ärztegesetz heißt es dazu: „Der Arzt und seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."

Wie hoch sind die Kosten für eine Untersuchung?

Wir haben keine Kassenverträge. Unterschiedliche gesetzliche Sozialversicherungen refundieren jedoch meist einen Teilbetrag – gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter.

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